Ausbildung Motorflug
Die Pilotenausbildung innerhalb unserer Flugschule entspricht den neusten Richtlinien und führt Flugschüler bis zur fertigen Privatpilotenlizenz für Motorflug. Die ehrenamtlichen Fluglehrer stehen in ihrer Freizeit für die theoretische und praktische Ausbildung zur Verfügung.
Die Ausbildung zum Erwerb des Flugscheins ist auf die Dauer von neun bis zwölf Monaten ausgerichtet. Sie gliedert sich in folgende Bereiche:
- Funksprechausbildung
- Theoretische Ausbildung
- Praktische Ausbildung
Voraussetzungen
- Freude am Fliegen
- Mitgliedschaft im Luftsportverein Ederbergland
- Mindestalter zu Beginn der Ausbildung 16 Jahre
- Bereitschaft und Zeit zu intensivem Lernen
- Ausreichend Zeit und Flexibilität für die Flugausbildung
- Interesse und Bereitschaft zum sozialen Engagement im Verein
Notwendige Vorlagen bei der Luftfahrtbehörde
- Beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Pass
- Bei Minderjährigkeit Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
- Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2, ausgestellt von einem flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt)
- Persönliche schriftliche Erklärung, dass keine Strafverfahren anhängig sind und ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Verkehrszentralregisters des Kraftfahrtbundesamtes beantragt worden sind
- Ein Passbild beim Antrag auf Erteilung der Lizenz
Theoretische Ausbildung:
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 80 Unterrichtsstunden. Zusätzlich ist Selbststudium erforderlich. Die Ausbildung umfasst die Sachthemen:
- Luftrecht
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Allgemeine Navigation
- Funknavigation
- Flugbetriebliche Verfahren
- Aerodynamik
- Funkverkehr
- Allgemeine Flugsicherheit
Die Theorieprüfung kann vor dem Regierungspräsidenten abgelegt werden, wenn mindestens die Hälfte der geforderten Flugzeit geflogen worden ist.
Funksprechzeugnis:
Ausbildung in Theorie und Praxis zur Erlangung des deutschen oder englischen Sprechfunkzeugnisses für den Flugfunk (BZF II bzw. BZF I). Das englische Sprechfunkzeugnis ist für das Fliegen im deutschsprachigen Luftraum nicht erforderlich und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Die Prüfung wird unmittelbar im Anschluss an den Lehrgang abgelegt. Anmeldungen sind an den Ausbildungsleiter Motorflug zu richten.
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 40 Flugstunden, davon 15 Stunden im Alleinflug mit Flugauftrag des Fluglehrers. Als Flugzeiten werden dabei grundsätzlich die Zeiten zwischen Start und Landung minutengenau gerechnet. Des Weiteren sind mindestens 60 Starts und Landungen, davon 20 Alleinstarts und -landungen durchzuführen. Das Ziel der praktischen Ausbildung ist die Beherrschung aller fliegerischen Verfahren des Normal- und Notbetriebs. Dazu gehört neben der handwerklichen Flugzeugführung auch die praktische Planung und Vorbereitung eines Fluges unter Beachtung von Luftverkehrsvorschriften, Flugwetter, navigatorischen Verfahren, technischem Zustand des Flugzeugs, Kraftstoffvorrat, Beladung und Schwerpunkt.
Die drei Hauptabschnitte der praktischen Ausbildung
- Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug: zum Beispiel grundlegende Flugmanöver, Rollen, Starten, Landen, besondere Flugzustände, Verhalten bei Notlagen, usw.
- Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten: z.B. Starten und Landen bei Seitenwind, Ziellandungen, Einweisung für Flüge in Höhen von mehr als 6000 ft (1800 m), Einweisung für Flüge zu anderen Plätzen, praktische Einweisung in die Handhabung von Funknavigationsgeräten, Flüge zu Verkehrsflugplätzen, Notlandeübungen.
- Übungen bis zur Prüfungsreife: Festigung und Übung der erlernten Fertigkeiten mit und ohne Fluglehrer. Vorbereitung und Durchführung eines Navigationsdreiecksfluges über eine Flugstrecke von mehr als 300 km und Landung auf zwei fremden Plätzen im Alleinflug.
Die praktische Ausbildung kann aufgrund der befestigten Start- und Landebahn in Allendorf ganzjährig durchgeführt werden. Jedem Flugschüler wird ein Fluglehrer fest zugeteilt, mit dem er dann einen Großteil seiner Ausbildung, insbesondere aber den ersten Ausbildungsabschnitt absolvieren kann.
Unterrichtszeiten können bei der praktischen Ausbildung individuell abgestimmt werden. Nach Abschluss der Ausbildung wird die praktische Prüfung von einem Prüfungsrat des Regierungspräsidiums Kassel abgenommen.
Auch als Inhaber eines Flugscheins braucht man dann kein eigenes Flugzeug, sondern kann weiterhin auf Vereinsflugzeugen fliegen.